Zürichsee Zeitung, 2. Mai 2003, Titelseite

Gemeinderat spielt nicht aktiv mit

Meilen: Projekt der Zürisee Golf AG wird vom Gemeinderat vorläufig neutral behandelt - Vorprüfung durch die ZPP

1999 wurde das Projekt eines doppelten Golfplatzes am Pfannenstielrücken präsentiert. Die Initianten scheiterten in der Folge kläglich. Nicht nur die Grösse, sondern auch das ungeschickte Vorgehen wurde zum Verhängnis. Die Nachfolger haben daraus gelernt. Jetzt wird ein erster Behördenball geschlagen. Der Gemeinderat Meilen vermeidet aber jede voreilige Meinung zum Projekt.

Die Gemeinden Meilen und Herrliberg wurden im vergangenen Winter von der neuen Zürisee Golf AG umfassend über das Projekt einer 18-Loch-Anlage informiert. Das Vorhaben bescheidet sich mit wesentlich geringerem Bodenbedarf als das ursprüngliche Projekt.

Regionale Richtplanung

Mit über 500 Mitgliedern im Förderverein besitzt die Zürisee Golf AG eine ansehnliche Rückendeckung. Gespräche mit Behörden, Schutzverbänden, Interessengruppen, Quartiervereinen und Grundeigentümern legten eine argumentative Basis. Dieses behutsame Vorgehen zeitigt erste Erfolge. Vor sechs Wochen stellte die Zürisee Golf AG bei der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel (ZPP) formell den Antrag auf Ergänzung des regionalen Richtplanes. Auch die Gemeinderäte von Meilen und Herrliberg wurden um eine Stellungnahme zuhanden der ZPP angefragt.

Ohne Präjudiz zur Meinung

Der Gemeinderat Meilen gibt weder eine Empfehlung noch eine Ablehnung ab. Neutral gibt er den (Golf-)Ball an die ZPP weiter, um alle Fragen rund um eine allfällige Änderung des regionalen Richtplanes abklären zu lassen. Die gleiche Haltung nimmt die Behörde beim Gesuch um eine provisorische Driving Range ein. Die Zürisee Golf AG möchte nämlich zur Promotion ihres Golfplatz-Projektes beim Schützenhaus Büelen eine Golfball-Abschlagstation errichten. Auch hier lässt der Gemeinderat Meilen den Dingen vorläufig freien Lauf. Die Ermächtigung für die Planungsarbeiten wurden von der Behörde "ohne jegliches Präjudiz für die politische Meinung des Gemeinderates" bezüglich eines Detailprojekts erteilt. (di)





Zürichsee Zeitung, 2. Mai 2003, Seite 3: Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Planung für Golfplatz im Gang

Gemeinderat Meilen: Regionale Richtplanung als erster Schritt für das Golfplatzprojekt.

Die Zürisee Golf AG beabsichtigt, im Raum Tannacher, Büelen, Eichholz, Warzhalde (Meilen) und Schmitteneich (Herrliberg) einen 18-Loch-Golfplatz mit Driving Range zu realisieren. Die Gemeinderäte von Meilen und Herrliberg wurden über das Vorhaben von den Initianten persönlich orientiert.

Voraussetzung für die Realisierung des Golfplatzes ist ein Eintrag im regionalen Richtplan als "besonderes Erholungsgebiet C, Golfplatz" (Stufe Richtplanung), anschliessend die Ausscheidung einer kommunalen Erholungszone mit Gestaltungsplan (Stufe Nutzungsplanung) und sodann eine baurechtliche Bewilligung. Mit Eingabe vom 19. März 2003 stellte die Zürisee Golf AG der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel (ZPP) formell den Antrag auf Ergänzung des regionalen Richtplans und ersucht gleichzeitig die Gemeinderäte von Meilen und Herrliberg um eine Stellungnahme zuhanden der ZPP.

Weiterleitung an ZPP

Wesentliche Aspekte, welche für eine sachgerechte und ausgewogene Beurteilung eines Golfplatzes aus kommunaler Sicht vorliegen müssten, sind beim gegenwärtigen Projektstand noch unklar und kritische Fragen können heute noch nicht abschliessend beantwortet werden. Der Gemeinderat kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt zum Projekt weder zustimmend noch ablehnend Stellung nehmen. Das Gesuch um Änderung des regionalen Richtplans wird jedoch mit einer neutralen Haltung an die ZPP weitergeleitet, um den Fortlauf des Projekts durch die weiteren Instanzen nicht unnötig zu behindern. Die Stimmberechtigten haben dannzumal die Möglichkeit, in verschiedenen Verfahrensstadien wichtige Beschlüsse zu fassen (Änderung der Nutzungsplanung an der Gemeindeversammlung) bzw. - sofern direkt betroffen - am Verfahren mitzuwirken (Referendum gegen Änderung des regionalen Richtplans, baurechtliches Bewilligungsverfahren).

Provisorische Driving Range

Die Initianten planen, beim Schützenhaus Büelen vorzeitig eine provisorische Driving Range zu erstellen, welche für Promotionszwecke genutzt würde. Diese wird aufgehoben, sobald der Golfplatz mit der definitiven Driving Range realisiert ist oder wenn feststeht, dass die Golfplatzanlage nicht zustande kommt. Gemäss Auffassung der Zürisee Golf AG eignet sich das Gebiet südlich der Schützenhausstrasse beim Schützenhaus Büelen dafür bestens, weil an diesem Standort die notwendige Infrastruktur (Parkplätze, kleiner Aufenthaltsraum im Schützenhaus) schon vorhanden ist und deshalb keine baulichen Massnahmen notwendig sind. Die betroffenen Grundeigentümer haben gemäss Aussagen der Initianten unter dem Vorbehalt noch zu treffender Detailregelungen dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt.

Ermächtigung für Planungsarbeiten

Vom Projekt betroffen ist auch die gemeindeeigene Infrastruktur beim Schützenhaus Büelen (inklusiv Parkplatz). Den Initianten soll auch hier die Möglichkeit geboten werden, die ordentlichen Verfahren für die Errichtung der provisorischen Driving Range zu durchlaufen. Die Ermächtigung für die Planungsarbeiten wurde daher vom Gemeinderat ohne jegliches Präjudiz für die politische Meinung der Behörde zum noch auszuarbeitenden Detailprojekt respektive für die notwendigen formellen Bewilligungen erteilt. Der Gemeinderat wird zudem auch Bedingungen formulieren, damit die bisherige Nutzung der betroffenen Grundstücke (Betrieb des Schützenhauses, Durchführung von Anlässe usw.) im bisherigen Umfang und prioritär sichergestellt wäre. (grm)