Zürichsee Zeitung, 10. Oktober 2003, Seite 3 Petition gegen das GolfplatzprojektGemeinderat Meilen: Weiterhin verzicht auf Stellungnahme, bevor nicht ein Detailprojekt vorliegtAm 18. September überreichte die SVP Meilen dem Gemeinderat eine Petition gegen das Golfplatzprojekt der Zürisee Golf AG auf dem Gemeindegebiet von Meilen und Herrliberg. Unterzeichnet wurde sie mit 493 Unterschriften von Meilemer Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch von auswärtigen Personen.Der Gemeinderat wird in der Petition aufgefordert, zum Golfplatzprojekt Stellung zu nehmen und die Zürisee Golf AG anzuhalten, auf das Projekt zu verzichten. Eine gleichlautende Eingabe hat der Quartierverein Feldmeilen eingereicht, welcher sich auf eine Konsultativabstimmung (259 Gegner, 60 Befürworter) im Rahmen einer Informationsveranstaltung vom 4. Juni bezieht. Planungsverfahren eingeleitetVoraussetzung für die Realisierung des Golfplatzes ist ein Eintrag im regionalen Richtplan als "besonderes Erholungsgebiet C, Golfplatz". Auf der Stufe Richtplanung zuständig ist die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe (ZPP). Erst anschliessend folgt die Ausscheidung einer kommunalen Erholungszone mit Gestaltungsplan (Stufe Nutzungsplanung; zuständig sind die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung) und sodann eine baurechtliche Bewilligung. Mit Eingabe vom 19. März stellte die Zürisee Golf AG der ZPP formell den Antrag auf Ergänzung des regionalen Richtplans. In einer ersten Phase wurden die Zweckverbandsgemeinden angehört und die Projektunterlagen zur Vorprüfung an die zuständige kantonale Stelle eingereicht. Im Anschluss daran (zirka Mitte November bis Mitte Januar 2004) wird eine öffentliche Auflage, das heisst ein Einwendungsverfahren für jedermann, durchgeführt. Die Delegiertenversammlung der ZPP wird alsdann (zirka Ende März 2004) über einen Eintrag für das Golfplatzprojekt im regionalen Richtplan Beschluss fassen. Gegen diesen Beschluss kann das Referendum durch 800 Stimmberechtigte ergriffen werden; die Schlussabstimmung würde dann an der Urne erfolgen. Erst danach wird allenfalls die Planung auf kommunaler Stufe in Angriff genommen. Neutrale HaltungTrotz Aufforderungen von Gegnern, zum Projekt Stellung zu nehmen beziehungsweise das Projekt zu stoppen, behält der Gemeinderat seine neutrale Haltung bei:
MitspracherechtEs ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Stimmberechtigten bis zur allfälligen Vollendung des Golfplatzes verschiedene Mitsprachemöglichkeiten haben, sei dies das Ergreifen des Referendums gegen den Entscheid der ZPP zum regionalen Richtplan oder die Abstimmung über die notwendige Änderung der kommunalen Nutzungsplanung im Rahmen einer Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat bittet Befürworter und Gegner zu einer sachlichen und differenzierten Meinungsbildung beizutragen, um dann im Rahmen der massgebenden Verfahren demokratisch abstimmen zu können. (grm) |
|