Zürichsee Zeitung, 10. Oktober 2003, Seite 3

Petition gegen das Golfplatzprojekt

Gemeinderat Meilen: Weiterhin verzicht auf Stellungnahme, bevor nicht ein Detailprojekt vorliegt
Am 18. September überreichte die SVP Meilen dem Gemeinderat eine Petition gegen das Golfplatzprojekt der Zürisee Golf AG auf dem Gemeindegebiet von Meilen und Herrliberg. Unterzeichnet wurde sie mit 493 Unterschriften von Meilemer Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch von auswärtigen Personen.

Der Gemeinderat wird in der Petition aufgefordert, zum Golfplatzprojekt Stellung zu nehmen und die Zürisee Golf AG anzuhalten, auf das Projekt zu verzichten. Eine gleichlautende Eingabe hat der Quartierverein Feldmeilen eingereicht, welcher sich auf eine Konsultativabstimmung (259 Gegner, 60 Befürworter) im Rahmen einer Informationsveranstaltung vom 4. Juni bezieht.

Planungsverfahren eingeleitet

Voraussetzung für die Realisierung des Golfplatzes ist ein Eintrag im regionalen Richtplan als "besonderes Erholungsgebiet C, Golfplatz". Auf der Stufe Richtplanung zuständig ist die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe (ZPP). Erst anschliessend folgt die Ausscheidung einer kommunalen Erholungszone mit Gestaltungsplan (Stufe Nutzungsplanung; zuständig sind die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung) und sodann eine baurechtliche Bewilligung. Mit Eingabe vom 19. März stellte die Zürisee Golf AG der ZPP formell den Antrag auf Ergänzung des regionalen Richtplans. In einer ersten Phase wurden die Zweckverbandsgemeinden angehört und die Projektunterlagen zur Vorprüfung an die zuständige kantonale Stelle eingereicht. Im Anschluss daran (zirka Mitte November bis Mitte Januar 2004) wird eine öffentliche Auflage, das heisst ein Einwendungsverfahren für jedermann, durchgeführt. Die Delegiertenversammlung der ZPP wird alsdann (zirka Ende März 2004) über einen Eintrag für das Golfplatzprojekt im regionalen Richtplan Beschluss fassen. Gegen diesen Beschluss kann das Referendum durch 800 Stimmberechtigte ergriffen werden; die Schlussabstimmung würde dann an der Urne erfolgen. Erst danach wird allenfalls die Planung auf kommunaler Stufe in Angriff genommen.

Neutrale Haltung

Trotz Aufforderungen von Gegnern, zum Projekt Stellung zu nehmen beziehungsweise das Projekt zu stoppen, behält der Gemeinderat seine neutrale Haltung bei:

  • Bei jedem Projekt gibt es Gegner und Befürworter. Es ist nicht Aufgabe des Gemeinderats, in einem demokratischen (Richtplan-)Verfahren Partei zu ergreifen und das Verfahren zum Abbruch zu bringen. Als involvierte Behörde hat der Gemeinderat vielmehr zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Verfahren im dafür vorgesehenen Rahmen durchgeführt werden können; entscheiden werden die zuständigen Organe (ZPP, Stimmberechtigte) zum gegebenen Zeitpunkt.
  • Der Gemeinderat wird vor der Delegiertenversammlung der ZPP (voraussichtlich im Frühjahr 2004) eine abschliessende Standortbestimmung vornehmen und sich mit den gemeindeeigenen Delegierten über das Stimmverhalten absprechen. Für eine ausgewogene Beurteilung fehlt heute noch das Ergebnis des öffentlichen Einwendungsverfahrens für jedermann, welches voraussichtlich Mitte November 2003 bis Mitte Januar 2004 dauern wird.
  • Zum eigentlichen Golfplatzprojekt wird der Gemeinderat erst Stellung nehmen, wenn das Detailprojekt ausgearbeitet ist, was erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Festsetzung des regionalen Richtplans der Fall sein wird. Wesentliche Aspekte, welche für eine sachgerechte und ausgewogene Beurteilung eines Golfplatzes aus kommunaler Sicht vorliegen müssten, sind beim gegenwärtigen Projektstand noch unklar. Bereits vom Gemeinderat gestellte, kritische Fragen können heute noch nicht abschliessend beantwortet werden.

Mitspracherecht

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Stimmberechtigten bis zur allfälligen Vollendung des Golfplatzes verschiedene Mitsprachemöglichkeiten haben, sei dies das Ergreifen des Referendums gegen den Entscheid der ZPP zum regionalen Richtplan oder die Abstimmung über die notwendige Änderung der kommunalen Nutzungsplanung im Rahmen einer Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat bittet Befürworter und Gegner zu einer sachlichen und differenzierten Meinungsbildung beizutragen, um dann im Rahmen der massgebenden Verfahren demokratisch abstimmen zu können. (grm)